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	<title>Kommentare zu: G13: Opfer der Polizeigewalt gehen an die Öffentlichkeit</title>
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	<description>German News on the Ungdomshuset in Copenhagen, Denmark</description>
	<pubDate>Wed, 09 Jul 2008 11:15:39 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Desillusionierter Zyniker</title>
		<link>http://ungeren.wordpress.com/2007/10/30/g13-opfer-der-polizeigewalt-gehen-an-die-offentlichkeit/#comment-2107</link>
		<dc:creator>Desillusionierter Zyniker</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Nov 2007 11:51:19 +0000</pubDate>
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		<description>Das die Ermittlungen gegen die Polizei wegen nicht zu rechtfertigender Brutalität und sinnloser Gewalttaten an den Besetzern und Demonstranten  eingestellt wurden, dürfte leider niemanden mehr überraschen. Strafverfahren gegen Polizeibeamte enden stets - egal wie berechtigt die vorangegangenen Strafanzeigen gewesen sein mögen - wie das Hornberger Schiessen!  

Der österreichische Schriftsteller Peter Handke hatte bereits 1969, nachdem er lange Zeit in Deutschland Prozesse nach Studentenunruhen beobachtet hatte, unter dem Titel “Die Tautologien der Justiz” einen Aufsatz verfasst, den ich Euch hiermit wärmstens empfehlen möchte. Ich zitiere die zwei - meiner Meinung nach - wichtigsten Stellen:

Geraten Demonstranten und Polizisten zusammen, so kann das nach den Urteilsbegründungen, wohl für die Polizisten Schmerzen mit sich bringen, nicht aber für die Demonstranten. Mit diesen “befasst” man sich, sie “fallen hin” , “werden über den Zaun gezogen”, “werden am Oberarm genommen”, “von der Kanzel gezogen”, “an der Hand genommen und hinausgeführt”, “liegen plötzlich auf dem Boden”, “werden entfernt” , während die Polizisten “schmerzhaft hinfallen”, “schmerzhaft gegen das Schienbein getreten werden” und “in die Nierengegend getreten werden, was ihnen erhebliche Schmerzen bereitet, so daß sie sich anschliessend fünf Minuten hinsetzen müssen”.

Aber das Beste kommt noch:

Wenn aber, als Ausnahme, einmal Polizisten die Angeklagten sind, werden auch in dieser Rolle ihre Empfindungen und Gefühle sorgfältig aufgezählt: Die Polizisten seien in einer besonderen psychologischen Situation gewesen, sie hätten in der Nacht zuvor kaum geschlafen, viele ihrer Kollegen seien verletzt worden, dazu seien die beleidigenden Schmährufe der Demonstranten gekommen und der “besonders große Lärm unter dem überdachten Parkplatz ...”

Wie gesagt, diese Gedanken hatte Peter Handke vor fast vierzig Jahren verfasst! Und in diesen fast vierzig Jahren hat sich nichts geändert. Sei es ein ins Koma geprügelter Betrunkener oder ein an den Folgen sinnloser Gewaltanwendung bei der Festnahme verstorbener Hartz IV-Empfänger, mir ist kein Fall bekannt, wo eine “bei der Ausübung ihrer Pflichten” begangene, strafbare Gewalttat für Polizisten eine ernsthafte Konsequenz nach sich gezogen hätte. 

Freilich schmeckt mir das auch nicht, aber es ist eine traurige Tatsache.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das die Ermittlungen gegen die Polizei wegen nicht zu rechtfertigender Brutalität und sinnloser Gewalttaten an den Besetzern und Demonstranten  eingestellt wurden, dürfte leider niemanden mehr überraschen. Strafverfahren gegen Polizeibeamte enden stets - egal wie berechtigt die vorangegangenen Strafanzeigen gewesen sein mögen - wie das Hornberger Schiessen!  </p>
<p>Der österreichische Schriftsteller Peter Handke hatte bereits 1969, nachdem er lange Zeit in Deutschland Prozesse nach Studentenunruhen beobachtet hatte, unter dem Titel “Die Tautologien der Justiz” einen Aufsatz verfasst, den ich Euch hiermit wärmstens empfehlen möchte. Ich zitiere die zwei - meiner Meinung nach - wichtigsten Stellen:</p>
<p>Geraten Demonstranten und Polizisten zusammen, so kann das nach den Urteilsbegründungen, wohl für die Polizisten Schmerzen mit sich bringen, nicht aber für die Demonstranten. Mit diesen “befasst” man sich, sie “fallen hin” , “werden über den Zaun gezogen”, “werden am Oberarm genommen”, “von der Kanzel gezogen”, “an der Hand genommen und hinausgeführt”, “liegen plötzlich auf dem Boden”, “werden entfernt” , während die Polizisten “schmerzhaft hinfallen”, “schmerzhaft gegen das Schienbein getreten werden” und “in die Nierengegend getreten werden, was ihnen erhebliche Schmerzen bereitet, so daß sie sich anschliessend fünf Minuten hinsetzen müssen”.</p>
<p>Aber das Beste kommt noch:</p>
<p>Wenn aber, als Ausnahme, einmal Polizisten die Angeklagten sind, werden auch in dieser Rolle ihre Empfindungen und Gefühle sorgfältig aufgezählt: Die Polizisten seien in einer besonderen psychologischen Situation gewesen, sie hätten in der Nacht zuvor kaum geschlafen, viele ihrer Kollegen seien verletzt worden, dazu seien die beleidigenden Schmährufe der Demonstranten gekommen und der “besonders große Lärm unter dem überdachten Parkplatz &#8230;”</p>
<p>Wie gesagt, diese Gedanken hatte Peter Handke vor fast vierzig Jahren verfasst! Und in diesen fast vierzig Jahren hat sich nichts geändert. Sei es ein ins Koma geprügelter Betrunkener oder ein an den Folgen sinnloser Gewaltanwendung bei der Festnahme verstorbener Hartz IV-Empfänger, mir ist kein Fall bekannt, wo eine “bei der Ausübung ihrer Pflichten” begangene, strafbare Gewalttat für Polizisten eine ernsthafte Konsequenz nach sich gezogen hätte. </p>
<p>Freilich schmeckt mir das auch nicht, aber es ist eine traurige Tatsache.</p>
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